25. Januar 2022
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch
(§ 219a StGB)
Mit dem vorgelegten Referentenentwurf soll die Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch in § 219a StGB aufgehoben werden. Das bedeutet, dass Ärzt*innen ratsuchenden Frauen auf Ihren Homepages zu Schwangerschaftsabbrüchen informieren dürfen. Damit wird der Zugang zu sachlicher Beratung und Aufklärung im Sinne der Gesundheitskompetenz erleichtert.
Die Meldung des Bundesministeriums für Justiz finden Sie hier.