14. Juli: „Selbstbestimmt sterben – Recht am Lebensende“

Veranstalter*in:

Stadt Filderstadt, Referat für Chancengleichheit, Teilhabe und Gesundheit

Datum und Uhrzeit:

Donnerstag, 14.07.2022, ab 17.30 Uhr

Veranstaltungsort:

FILharmonie, Tübinger Str. 40, 70794 Filderstadt

Art der Veranstaltung:

Veranstaltung "Selbstbestimmt sterben - Recht am Lebensende"

Gesundheitsakteur*innen und Interessierte sind zu einer Veranstaltung rund um das Thema "Vorsorgende Papiere" eingeladen. Im Mittelpunkt des Abends steht der Vortrag von Wolfgang Putz. In einer anschließenden Gesprächsrunde tauschen Expert*innen aus Filderstadt Ihre Erfahrungen aus. Rund um die Thematik der "Vorsorgenden Papiere" stehen Ihnen Vereine und Institutionen für Fragen und Informationen zur Verfügung.

Programm:

17:30 Uhr Ankommen und Informieren

18:00 Uhr Begrüßung

  • Oberbürgermeister Christoph Traub

Vortrag

  • »Selbstbestimmt sterben - Vorsorge durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung« Wolfgang Putz

Podiumsdiskussion

  • Dr. Eva Maria Ganzhorn, Allgemeinärztin
  • Rudolf Lienemann, Vorsorgeberater
  • Carola Riehm, Filderklinik
  • Rosemarie Amos-Ziegler, WGfS – Pflegen mit Herz und Verstand

Moderation

  • Dr. Susanne Omran und Dr. Sigrid Ege

20:00 Uhr Ausklang

Beschreibung:

"Selbstbestimmt sterben - Vorsorge durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung" Viele Menschen haben Angst vor einer letzten Lebensphase in schwerer Krankheit, mit Verlust der Selbstbestimmung und als Objekt einer auf Lebens- und Leidensverlängerung ausgerichteten medizinischen Versorgung. Dagegen kann man Vorsorge treffen. Das wichtigste sind offene Gespräche über das Thema im Kreise der nahestehenden Menschen. Nur wer in gesunden Tagen sich Gedanken über schwere Zeiten am Lebensende macht, kann das Alter genießen. Die höchst persönlichen Wertvorstellungen müssen in diesem Kreis kommuniziert werden, damit später der Patientenwille umgesetzt werden kann. „Gesundheitliche Vorausplanung“ ist das neue Zauberwort für die seit jeher sinnvolle Verhaltensweise. In den Gesprächen wird allen Vertrauten klar, welche Vorstellung von einem würdevollen Sterben der später betroffene Patient hat. Dann wird die Vertrauensperson ermittelt, der Vorsorgevollmacht erteilt wird. Sie hat später den Patientenwillen durchzusetzen. Und schließlich, für wenige aber meist sehr krasse Verläufe, ist eine Patientenverfügung ein unerlässliches Instrument.

Referent*in / Künstler*in:

Wolfgang Putz

Rechtsanwalt Wolfgang Putz arbeitet seit 1985 ausschließlich im Medizinrecht mit der zusätzlichen Spezialisierung auf das Recht am Lebensende, ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen und Fachbücher. In diesem Bereich hat er auch mehrere Lehraufträge an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Er hat wichtige höchstrichterliche Urteile zum Recht am Lebensende erstritten.