ab 16.3.22: Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Für ein möglichst einheitliches Vorgehen bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab 16. März 2022 , hat die Landesregierung eine Handreichung für die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg erarbeitet.

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