Impressum
Verantwortlich für diese Website:
Referat für Chancengleichheit,
Teilhabe und Gesundheit
Martinstr. 5
70794 Filderstadt
Telefon: 0711 7003-343
Telefax: 0711 7003-7343
E-Mail: chancengleichheit@filderstadt.de
Ansprechpartnerin: Frau Annika Schraitle (ASchraitle@Filderstadt.de)
Technische Umsetzung:
bitspirits
Internetdienstleistungen und Softwareentwicklung
Dipl.-Inf. Martin Kunzelnick
Probststraße 11
70567 Stuttgart
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Datenschutzerklärung
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Hinweis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir beteiligen uns nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
Allgemeine inhaltliche Verantwortung
Gleichbehandlungsgrundsatz:
Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz und der Schutz vor Diskriminierung ist ein allgemeines Menschenrecht. Jeder Mensch hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass staatliches Handeln nach Recht und Gesetz, also unparteiisch geschieht.
Der Internetauftritt der Stadt Filderstadt fühlt sich diesem Grundsatz und den Zielen der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz vor Diskriminierung und deren gesetzlicher Umsetzung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet.
Insofern ist die Stadt Filderstadt bestrebt, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Barrierefreiheit:
Kommunen und Landkreise in Baden-Württemberg sind zwar gehalten, ihre Webauftritte barrierefrei zu gestalten; eine gesetzliche Verpflichtung besteht jedoch nicht. Die Stadt Filderstadt ist bestrebt, die Vorgaben zu erfüllen und die Internetseiten möglichst barrierefrei zu gestalten.
Die Rechtsgrundlage:
Der baden-württembergische Landtag hat am 20.04.2005 das Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze beschlossen. Das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz als Artikel 1 des Gesetzes beinhaltet zahlreiche Vorschriften, die zu einer gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen führen sollen. Dies betrifft insbesondere den Bereich des Verhältnisses Bürger-Verwaltung. Das Gesetz trat zum 01.06.2005 in Kraft. Das Gesetz sieht im Bereich barrierefreier Internet-Angebote der Öffentlichen Verwaltung keine Verpflichtung für die Kommunen vor (vgl. § 6 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 sowie § 10).
Hinweis zum Elektronik-Anpassungsgesetz EAnpG des Landes Baden-Württemberg
Annahme von elektronischer Post:
Die Stadt Filderstadt bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an.
Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetz. Für die elektronische Kommunikation per E-Mail haben wir folgende zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet: chancengleichheit@filderstadt.de
Hinweis zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
Das Referat für Chancengleichheit, Teilhabe und Gesundheit der Stadt Filderstadt ist nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 des Körperschaftssteuergesetzes) und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Darüber hinaus wird die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1 Umsatzsteuergesetz) benötigt.